Veröffentlicht am 24. April 2026
Barrierefreiheit wird Pflicht: Das BFSG und was digitale Angebote jetzt brauchen
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen von der Kür zur Pflicht geworden. Das Gesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Eine praxisnahe Einordnung – ohne Rechtsberatung, aber mit dem Blick dessen, der solche Anforderungen technisch umsetzt.
Wen das BFSG betrifft
Das Gesetz zielt vor allem auf verbrauchergerichtete digitale Produkte und Dienstleistungen: Online-Shops, Buchungs- und Bankdienste, viele Angebote des elektronischen Geschäftsverkehrs. Reine B2B-Angebote und – bei bestimmten Dienstleistungen – Kleinstunternehmen sind teils ausgenommen. Öffentliche Stellen unterliegen ohnehin bereits der BITV.
Entscheidend ist: Wer im Zweifel ist, sollte prüfen, ob sein Angebot unter die Pflichten fällt – und nicht darauf hoffen, dass eine Ausnahme greift.
Was „barrierefrei“ praktisch heißt
Maßstab in der Praxis sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA). Sie lassen sich auf vier Grundsätze verdichten: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret bedeutet das unter anderem:
- semantisches HTML mit klarer Überschriftenhierarchie und Landmarks,
- vollständige Tastaturbedienbarkeit und sichtbare Fokusführung,
- ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift,
- Alternativtexte, beschriftete Formulare und eine „Skip-to-Content“-Funktion.
Aus der Praxis
In einem Projekt habe ich einen kommunalen Webauftritt technisch und gestalterisch modernisiert, um genau diese Anforderungen zu erfüllen. Veraltete Templates wurden abgelöst, Navigations- und Inhaltsstrukturen neu aufgebaut und zentrale Interaktionen auf Tastaturbedienung, Fokus und Kontrast geprüft. Die Details sind im Projekt „Barrierefreier Webauftritt“ beschrieben.
Die wichtigste Erkenntnis daraus: Barrierefreiheit ist kein nachträglicher Anstrich, sondern eine Frage der Struktur. Wer sie früh in Templatelogik und Komponenten verankert, spart sich teure Nacharbeit – und erhält eine upgradefähige Basis.
Warum sich das über die Pflicht hinaus lohnt
Barrierefreie Angebote sind in der Regel auch besser nutzbar, technisch sauberer und suchmaschinenfreundlicher. Semantische Struktur, klare Fokusführung und wartbare Templates zahlen auf Usability, SEO und Wartbarkeit gleichermaßen ein. Die gesetzliche Pflicht ist damit weniger Belastung als Anlass, technische Schulden abzubauen.
Sie stehen vor einer Modernisierung oder wollen Ihr Angebot auf WCAG-Konformität prüfen lassen? Sprechen Sie mich an. (Dieser Beitrag ist eine praxisnahe Einordnung und keine Rechtsberatung.)
